Grundbestandteil einer energieeffizienten und technisch einwandfreien Umsetzung von Sanierungs- und Naubaumaßnahmen ist die bauphysikalische Betrachtung der Gebäudehülle in Verbindung mit der angedachten Gebäudetechnik.
Dabei erstellen wir für Ihr Bauvorhaben folgende bauphysikalische Berechnungsnachweise:
- GEG-Nachweise
- Passivhausberechnungen
- Wärmebrückenberechnungen
- Mindesttemperaturberechnungen
- Feuchtigkeitssimulationen
- solarthermische Simulationen
- Simulationen von PV-Anlagen
- Heizlastberechnungen
- Heizkörper- und Flächenheizungsauslegungen
Wir sind von der hessischen Ingenieurkammer als
Nachweisberechtigter von Wärmeschutz anerkannt.
(Nachweisberechtigte stellen nach § 59 der
Hessischen Bauordnung (HBO) bautechnische Nachweise auf und müssen
die ordnungsgemäße Bauausführung gemäß § 73 Abs. 2 HBO
überwachen und bescheinigen)
Einzelheiten zu den einzelnen Nachweisen und deren Relevanz für Sie erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Sprechen Sie uns an!